Häufig gestellte Fragen.

Fragen?

Ab welchem Alter kann ich mein Kind für die logopädische Abklärung anmelden?

Ab welchem Alter kann ich mein Kind für die logopädische Abklärung anmelden?
Eine Abklärung ist angezeigt,
• wenn das Kind mit 2 – 3 Jahren nur einzelne Wörter spricht,
• wenn es mit 3 – 4 Jahren sehr schwer verständlich spricht,
• wenn es Mühe hat, Sprache zu verstehen,
• wenn es stark stottert,
• wenn es in vielen Situationen verstummt,
• wenn es lange Zeit in seiner Entwicklung stagniert oder
• wenn die Eltern besorgt sind in Bezug auf die Sprachentwicklung ihres Kindes.

Kann ich mein Kind selber für eine logopädische Abklärung anmelden?

Dies ist von Kanton zu Kanton verschieden. Im Kanton Zürich haben besorgte Eltern die Möglichkeit, eine Beratungsstunde in Anspruch zu nehmen. Diese wird von den logopädischen Praxen durchgeführt (vgl. Angebot Beratungsstunde) und ist kostenlos. Ist in der Folge eine Abklärung angezeigt, kann die Anmeldung durch die Eltern, oder mit deren Einverständnis, durch die Logopädin erfolgen. Eltern können ihr Kind auch direkt und ohne vorgängige Beratung bei der zuständigen Abklärungsstelle (Fachstelle Sonderpädagogik) anmelden.

Abklärungsstellen Kanton Zürich
Bezirke Andelfingen, Bülach, Hinwil, Pfäffikon und Winterthur
Kantonsspital Winterthur
Kinderklinik
Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)
Abteilung Logopädie-Pädaudiologie
Brauerstrasse 15
Postfach 834
8401 Winterthur
Tel. direkt 052 266 37 00
Tel. Sekretariat 052 266 37 01
Email: logospz@ksw.ch
www.ksw.ch

Bezirke Affoltern, Dielsdorf, Dietikon, Horgen, Meilen, Uster und Stadt Zürich
Kinderspital Zürich
Abteilung Logopädie-Pädaudiologie
Steinwiesstrasse 75
8032 Zürich
Tel. 044 266 72 00
Email: sekretariat.logopaedie@kispi.uzh.ch
Anmeldeformular für Sprachabklärungen:
www.kispi.uzh.ch

Für die übrigen Kantone gelten unterschiedliche Bestimmungen. Auskunft geben die Kinderärzte und -ärztinnen sowie die Schullogopädinnen und –logopäden der Wohngemeinde.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Erfolgt die Abklärung bei der Fachstelle Sonderpädagogik entstehen für die Eltern keine Kosten. Wird ein Therapiebedarf festgestellt, stellt die Fachstelle eine Empfehlung über Art, Dringlichkeit, Umfang und Dauer der Massnahme aus. Damit haben die Eltern bzw. das Kind Anspruch auf eine Therapie, die von Kanton Zürich finanziert wird. Reisespesen werden rückvergütet.

Auch hier gelten unterschiedliche Vorgehensweisen, je nach Kanton. Grundsätzlich ist die Therapie jedoch kostenlos.

Wie lange muss ich warten, bis das Kind abgeklärt wird?

Im Anschluss an die Anmeldung bei der Fachstelle Sonderpädagogik beträgt die Wartezeit für eine Abklärung mehrere Monate. Ist eine Therapie angezeigt, kann es nochmals mehrere Monate dauern, bis ein Therapieplatz zur Verfügung steht.

Auch hier gelten unterschiedliche kantonale Vorgaben.

Kann ich mein Kind auch anmelden, wenn es kurz vor dem Kindergarteneintritt steht oder bereits im Kindergarten ist?

Tritt das Kind im August in den Kindergarten ein, muss die Anmeldung für die logopädische Abklärung bis zum 30. April erfolgen. Anschliessend ist die Logopädin/der Logopäde der Wohngemeinde zuständig.

Laufende Therapien werden zum Kindergarteneintritt beendet oder gehen zu diesem Zeitpunkt in die Zuständigkeit der Schule über. In Ausnahmefällen kann die Therapie bis spätestens Ende des Kalenderjahres durchgeführt werden. Dazu bedarf es einer Bewilligung der kantonalen Behörden

Wie lange muss ich warten, bis das Kind abgeklärt wird?

Im Anschluss an die Anmeldung bei der Fachstelle Sonderpädagogik beträgt die Wartezeit für eine Abklärung mehrere Monate. Ist eine Therapie angezeigt, kann es nochmals mehrere Monate dauern, bis ein Therapieplatz zur Verfügung steht.

Auch hier gelten unterschiedliche kantonale Vorgaben.

Kann ich mein Kind auch anmelden, wenn es kurz vor dem Kindergarteneintritt steht oder bereits im Kindergarten ist?

Tritt das Kind im August in den Kindergarten ein, muss die Anmeldung für die logopädische Abklärung bis Ende Januar erfolgen. Anschliessend ist die Logopädin/der Logopäde der Wohngemeinde zuständig.

Laufende Therapien werden zum Kindergarteneintritt beendet oder gehen zu diesem Zeitpunkt in die Zuständigkeit der Schule über. In Ausnahmefällen kann die Therapie bis spätestens Ende des Kalenderjahres durchgeführt werden. Dazu bedarf es einer Bewilligung der kantonalen Behörden.

Kann ich mein Kind auch anmelden, wenn es kurz vor dem Kindergarteneintritt steht oder bereits im Kindergarten ist?

Tritt das Kind im August in den Kindergarten ein, muss die Anmeldung für die logopädische Abklärung bis Ende Januar erfolgen. Anschliessend ist die Logopädin/der Logopäde der Wohngemeinde zuständig.

Laufende Therapien werden zum Kindergarteneintritt beendet oder gehen zu diesem Zeitpunkt in die Zuständigkeit der Schule über. In Ausnahmefällen kann die Therapie bis spätestens Ende des Kalenderjahres durchgeführt werden. Dazu bedarf es einer Bewilligung der kantonalen Behörden.

Kann ich die Therapiestelle selbst bestimmen?

Im Kanton Zürich ist dies grundsätzlich möglich. Die logopädischen Abklärungsstellen führen Listen der vom Kanton zugelassenen Logopädinnen und Logopäden. Zudem finden Sie Informationen zu den einzelnen Praxen auf der Homepage der Bildungsdirektion Kt. Zürich oder des Berufsverbandes zbl.

Wie gehe ich vor, wenn ich eine Abklärung in der Praxis für kleine Kinder wünsche?

Logopädische Abklärungen auf privater Basis sind möglich (vgl. Standortbestimmung). Die Kosten gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten. Wird ein Therapiebedarf festgestellt, muss der offizielle Weg beschritten werden (vgl. Kann ich mein Kind selber für eine logopädische Abklärung anmelden?). Die offizielle Abklärung entfällt, wenn die Eltern die Kosten für die Therapie übernehmen. Diese richten sich nach den Tarifvorgaben des Kantons Zürich.

Wo kann ich mich über die Sonderpädagogik im Frühbereich im Kanton Zürich informieren?

Alle Informationen, auch die gesetzlichen Grundlagen, sind über folgenden Link abrufbar: http://www.lotse.zh.ch/pages/500041/

Wie gehe ich vor, wenn ich eine Abklärung in der Praxis für kleine Kinder wünsche?

Logopädische Abklärungen auf privater Basis sind möglich (vgl. Standortbestimmung). Die Kosten gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten. Wird ein Therapiebedarf festgestellt, muss der offizielle Weg beschritten werden (vgl. Kann ich mein Kind selber für eine logopädische Abklärung anmelden?). Die offizielle Abklärung entfällt, wenn die Eltern die Kosten für die Therapie übernehmen. Diese richten sich nach den Tarifvorgaben des Kantons Zürich.

Wo kann ich mich über die Sonderpädagogik im Frühbereich im Kanton Zürich informieren?

Alle Informationen, auch die gesetzlichen Grundlagen, sind über folgenden Link abrufbar: http://www.lotse.zh.ch/pages/500041/

Kontakt

Praxis für kleine
Kinder GmbH
Pionierstrasse 10
CH-8400 Winterthur

Tel +41 52 213 68 46
E-Mail