Konzept Praxis für kleine Kinder

Konzept

Durch die Entdeckung der Sprache eröffnen sich dem Menschen neue Welten und Möglichkeiten. Sich ausdrücken können, Wörter und Sätze sprechen, um sich mit anderen auszutauschen, sind wichtige Schritte in der Entwicklung der kindlichen Persönlichkeit. Dazu braucht es einerseits Vorstellungskraft und andererseits Lust, seinem Gegenüber etwas zu erzählen. Nicht allen Kindern gelingt dies auf Anhieb (Zollinger, 1995, 2014).

Sowohl die individuelle Entwicklung wie die schulische Karriere sind eng mit sprachlichen Kompetenzen verknüpft. Eine frühe Erfassung von Spracherwerbsstörungen im Kleinkind- und Vorschulalter ist daher anzustreben. Sie ermöglicht spezielle Auffälligkeiten zu beobachten und somit auch Kinder, die in ihrer allgemeinen Entwicklung gefährdet sind, früh zu erkennen. Früherfassung von Sprachentwicklungsauffälligkeiten ist daher stets auch Prävention von Lern- und Verhaltensstörungen in der Schule (Zollinger 2010).

Zielgruppe

Die Praxis für kleine Kinder nimmt Kinder im Vorschulalter auf, deren Sprachentwicklung nicht den Normen entspricht und begleitet die Bezugspersonen.

Eltern aus dem Kanton Zürich können die Beratungsstunde in Anspruch nehmen, welche vom Amt für Jugend- und Berufsberatung (AJB), Abt. Sonderpädagogik im Frühbereich, finanziert wird. Allen Bezugspersonen, auch Personen aus dem weiteren familiären Umfeld sowie Fachpersonen steht eine kostenlose Beratung per E-Mail oder Telefon offen, unabhängig vom Wohnort.

Haupteinzugsgebiet der Praxis für kleine Kinder ist der Kanton Zürich mit Schwerpunkt Winterthur und Umgebung. In begründeten Fällen werden Kinder aus umliegenden Kantonen und dem angrenzenden Ausland aufgenommen. Das Altersspektrum umfasst Kinder von ca. eineinhalb Jahren bis zum Kindergarteneintritt. Vereinzelt werden auch Kinder behandelt, die bereits im Kindergarten sind, insbesondere, wenn deren Schul­gemeinden über kein angemessenes Therapieangebot verfügen. Dieses Angebot endet spätestens mit dem Übertritt in das zweite Jahr des Kindergartens.

In die Therapie werden Kinder aufgenommen, welche in ihrer sprachlichen Entwicklung auffallen, insbesondere in folgenden Bereichen

  • Sprachverstehen und/oder Sprachproduktion auf der
    • phonetisch-phonologischen Ebene
    • semantisch-lexikalischen Ebene
    • morphologisch-syntaktischen Ebene
    • pragmatischen Ebene
  • Redefluss
  • Individuation/ Kommunikation (bspw. Mutismus, Autismus)
  • Fütter- und Essstörungen

Diese Auffälligkeiten können auch im Rahmen einer Lern- oder geistigen Behinderung (bspw. bei Trisomie 21), von Sinnesschädigungen (bspw. Hörstörung), motorischen Schwierigkeiten und/oder psychodynamischen Risikofaktoren (bspw. soziale Deprivation) auftreten.

Für Kinder mit Stimmstörungen besteht kein Angebot.

Leistungen der logopädischen Praxis Winterthur

Folgende Leistungen werden erbracht:

  • Beratungsstunden gemäss Vorgaben des AJB
  • Einzeltherapien von sprachentwicklungsauffälligen Kindern im Kleinkind- und Vorschulalter
  • Gruppentherapien
  • Domiziltherapien (ausschliesslich bei Fütter- und Essstörungen)
  • Beratung und Begleitung der Eltern und involvierter Fachpersonen im Rahmen der laufenden Therapien
  • Online-Beratung
  • Abklärung von sprachentwicklungsauffälligen Kindern im Kleinkind- und Vorschulalter im Auftragsverhältnis

Die Therapien werden in der Regel in den Räumlichkeiten der Praxis für kleine Kinder durchgeführt.

Aufnahmebedingungen / Finanzierung

Die Kinder aus dem Kanton Zürich verfügen über einen Zuweisungsbericht der kantonalen Abklärungsstellen und ein Stundenkontingent.

Mit allen anderen Kostenträgern (Gemeinden, Eltern, etc.) werden die Bedingungen für Abklärungen und/oder Therapien durch einen Vertrag geregelt. Der Stundenansatz orientiert sich an den Bedingungen des AJB.

Die Online-Beratung ist kostenlos.

Räumliche Ausstattung

Die Praxis für kleine Kinder ist an der Pionierstrasse 10 (Sulzer Areal Stadtmitte) in Winterthur eingemietet. Die Praxis ist vom Bahnhof Winterthur in fünf Gehminuten zu erreichen, ein öffentliches Parkhaus befindet sich im Gebäude nebenan. Die Umgebung ist urban, die kantonale Fachhochschule zhaw, die AXA Versicherung sowie die Stadtverwaltung Winterthur sind unmittelbare Nachbarn.

Die Praxis befindet sich in einer knapp 300m2 grosse Loft in einer alten Fabrikliegenschaft. Sie befindet sich im ersten Stock, mit einem geräumigen Lift erreichbar und damit rollstuhlgängig. Die Praxisräume sind speziell für den Gebrauch als logopädische Therapiezimmer konzipiert: Hell, modern, freundlich und kindgerecht.

Therapiebereich
Die Praxis für kleine Kinder befindet sich im ersten Stock einer gemischt genutzten Liegenschaft (Grafik, Architektur, Wohnen). Sie verfügt über vier helle Therapiezimmer mit einer Grundfläche von je mindestens 20m2, einem Wartebereich sowie Toiletten inkl. Wickeltisch. Alle Zimmer sind zweckmässig möbliert und verfügen über eine breite Grund­ausstattung an Therapiematerialien. Die Räume sind mit einem Kunstharzboden und Bodenheizung ausgestattet, wodurch die Therapeutinnen und Therapeuten komfortabel und, dem Alter der Kinder entsprechend, am Boden arbeiten können. Der pflegeleichte Bodenbelag erlaubt zwangloses Experimentieren mit Therapiematerialien wie Wasser, Plastilin oder Kreide. Ergänzt wird das räumliche Angebot durch einen Aufenthaltsraum mit Küche.

Der Bereich für die Eltern umfasst eine Kaffeeecke mit Zeitschriften, Büchern und Informationsmaterial. Ein Kindertisch, Spielsachen, Spiele, Bücher, Schultafel und Zeichenutensilien ergänzen die Ausstattung. Die unmittelbare Nähe zu Altstadt und Einkaufsmöglichkeiten erlaubt den Eltern, die Zeit während den Therapien für sich zu nutzen.

Büro
Die administrativen Arbeiten erledigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gemeinschaftsbüro, das über einen grossen Balkon verfügt. Für jede Fachperson ist ein zeitgemäss ausgestatteter Arbeitsplatz vorhanden. In den Therapieräumen werden keine administrativen Arbeiten durchgeführt.

Für Pausen können sowohl der Aufenthaltsraum (mit Kücheneinrichtung), sowie der Balkon genutzt werden.

Leistungsangebot der Logopädischen Praxis Winterthur

Beratungskonzept
Mit dem Beratungsangebot werden verschiedene Ziele verfolgt. Bei einer Erstberatung steht die Frage im Fokus, ob eine logopädische Abklärung, oder eine andere Massnahme indiziert ist sowie die Beratung der Eltern.

Bei der Online-Beratung stehen die individuellen Fragen der Beratung suchenden Personen im Mittelpunkt, welche so konkret wie möglich beantwortet werden. Alle Beratungen beruhen auf dem Grundsatz, dass die Verantwortung für das Kind und alle Entscheidungen bei den Eltern liegen. Ihr Engagement für das Kind wird wertgeschätzt, sie werden im Hinblick auf ein weiteres Vorgehen so wenig wie möglich und so viel wie not­wendig unterstützt.

Erstberatung
Eltern, deren Kinder im Vorschulalter in ihrer sprachlichen Entwicklung auffallen, haben gemäss der kantonalen Verordnung Anrecht auf eine Beratungsstunde. Diese hat zum Ziel einzuschätzen, ob eine logopädische Abklärung indiziert ist.

Melden sich Eltern für eine Beratung an, erfolgt diese spätestens vier Wochen nach dem Erstkontakt. Die Eltern erhalten im Vorfeld eine schriftliche Einladung und einen Anmelde- und Anamnesebogen.

Alle Mitarbeitenden nutzen als Screening-Instrument das Triadische Beobachtungsinstrument TRI©. Das TRI© ist ein Instrument, welches explizit zu diesem Zweck entwickelt wurde und 2016 von Myriam Schnider im Rahmen ihrer Masterarbeit an der Ludwig-Maximilians-Universität München evaluiert worden ist (Zollinger 2014b, Schnider 2016).

Wenn immer möglich werden die Beratungen durch zwei Mitarbeitende durchgeführt. Damit wird sichergestellt, dass die Beobachtungen umfassend, präzis und sorgfältig protokolliert werden. Ist eine logopädische Abklärung angezeigt, werden gemeinsam mit den Eltern die notwendigen Schritte in die Wege geleitet. Wenn nötig über­nehmen die Mitarbeitenden der Praxis die Anmeldung bei der zuständigen Abklärungsstelle.

Lassen sich keine eindeutigen Schlussfolgerungen ziehen, haben die Eltern die Möglichkeit, eine zweite Beratung im Abstand von drei bis sechs Monaten in Anspruch zu nehmen. Diese wird den Eltern in Rechnung gestellt.

Für die Beratung sieht die kantonale Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen im Vor- und Nachschulbereich (SPMV) eine Stunde vor.

Für jedes Kind wird eine Akte angelegt. Sie wird nach Abschluss der Beratung archiviert.

Onlineberatung
Die Praxis für kleine Kinder ermöglicht den Besuchern der Webseite, Fragen zu Sprachentwicklung und Sprachentwicklungsstörungen zu stellen. Diese werden innerhalb von drei Arbeitstagen beantwortet. Diese Beratung ist kostenlos.

Der Fokus dieser Beratungen liegt in der fachlichen Interpretation der Beschreibung der Situation und der Beantwortung der Fragen. Es werden keine Abklärungs- und Therapiestellen vermittelt.

Therapiekonzept

Haltung
Die Sprache zeichnet sich durch die Möglichkeit aus, von einem nicht vorhandenen Gegenstand oder von einem Ereignis zu sprechen, im Wissen, dass das Gegenüber das Erzählte verstehen kann.

Sprachentwicklungsauffällige Kinder zeichnen sich häufig dadurch aus, dass sie sich wenig für Sprache inter­essieren und nicht über adäquate Strategien verfügen, sich die Sprache anzueignen.

Die Therapie hat zum Ziel, gemeinsam mit dem Kind nach Wegen zu suchen, die ihm im täglichen Austausch mit Bezugspersonen und Gegenständen selbständige Erfahrungen ermöglichen. Sie soll ihm helfen, Neugier auf die Menschen und die Dinge zu entwickeln und damit neue Fähigkeiten und Ausdrucksmöglichkeiten aufzu­bauen. Ist dies dem Kind gelungen, können Eltern und andere Bezugspersonen das Kind im Üben dieser Strate­gien und damit im Erwerb der Wörter unterstützen. In dieser Phase wird eine Therapiepause eingelegt (Dürmüller 2014).

Theoretische Grundlagen
Basis für das therapeutische Handeln bildet das von Dr. Barbara Zollinger beschriebene sprachentwicklungs­psychologische Konzept (vgl. Publikationsliste im Anhang). Dieses beruht auf der Grundannahme, dass der Erwerb der Sprache als Repräsentations- und Kommunikationsmittel im Rahmen eines ganzheitlichen Prozesses erfolgt. Er steht in enger Wechselwirkung mit der allgemeinen Entwicklung des Kindes sowie seinem sozialen Kontext (Zollinger 2016).

„Die Voraussetzung für die Entwicklung der repräsentativen Funktion der Sprache liegt als erstes darin, verlässliche Vorstellungen von nicht vorhandenen, vergangenen oder zukünftigen Ereignissen, Personen oder Situationen aufzubauen. In einem zweiten Schritt geht es darum, diese Vorstellung in Symbole, d.h. Wörter und Sätze zu übersetzen. […] Die Prozesse, welche zu dieser Fähigkeit führen, geschehen in der Auseinandersetzung mit der Gegenstandswelt (Ich – Gegenstand), im Besonderen im Symbolspiel. Tatsächlich erfordert das Symbolspiel ganz ähnliche Fähigkeiten wie die Entwicklung der Sprache“ (Zollinger 2014a, 163).

Um die Sprache als Kommunikationsmittel aufzubauen, muss das Kind den Anspruch entwickeln, einem ‚Du’ etwas erzählen zu wollen mit dem Wissen, dass die andere Person nicht unbedingt das Gleiche denkt wie ich. „Das Kind erlebt, dass es zwar bezüglich vieler Ereignisse denkt und fühlt wie die anderen Menschen; es entdeckt aber auch, dass es eigene, individuelle Bedürfnisse hat, die die anderen nicht automatisch kennen. Deswegen braucht es jetzt Sprache, um sich mitzuteilen“ (Zollinger 2010, 281).

Einzeltherapie
„Die grundlegende Haltung der Therapeutin ist gekennzeichnet durch die Frage: Was könnte das Kind mir mit seinem (sprachlichen) Tun erzählen wollen?

Die Schwerpunkte sind daher, die Individuationsprozesse zu stützen, den Übergang vom Funktionsspiel ins Symbolspiel zu realisieren und das Kind zum Triangulieren und damit zum Sprachverstehen zu führen. […] Dieses therapeutische Vorgehen wirkt auf 3 Ebenen:

  1. Das Kind erlebt, dass es etwas kann. Damit erfährt es sich als selbstwirksam. Selbstwirksamkeit ist ein zentraler Aspekt der Individuationsentwicklung […] und einer der wichtigsten Resilienzfaktoren.
  2. Das Kind erlebt, dass seine Handlungen etwas bewirken. Dieses Erleben bildet die Grundlage für die Dezentrierung und damit für die Entwicklung des Symbolspiels, der Theory of Mind und der Mentali­sierungsfähigkeit.
  3. Der fragende Blick „machst du’s nochmals?“ trianguliert Personen- und Gegenstandswelt und bildet somit auch die Grundlage für die Entwicklung des Sprachverstehens“ (Zollinger 2014a, 165).

Therapiegruppe
In Ergänzung zur Einzeltherapie bietet die Praxis für kleine Kinder auch eine Gruppentherapie an. Um die Bedeutung der Gruppenerfahrung zu betonen, wird dieses Angebot als ‚Therapiegruppe’ bezeichnet.

Das Angebot richtet sich an Kinder, bei welchen aufgrund von Diagnose und Ressourcen ein therapeutisch unterstützter Einstieg in Gruppenprozesse angezeigt ist. Meist verfügen diese Kinder über schlechte, wenige oder keine Erfahrungen in Kindergruppen wie Spielgruppe und/oder Kindertagesstätte. Die therapeutisch gestaltete Gruppenerfahrung fokussiert jene Aspekte, welche für die Teilnahme an Gruppengeschehen notwendig sind. Die angestrebte Gruppenfähigkeit ist insbesondere für die spätere Integration in Kindergarten und Schule von grosser Bedeutung. Das Setting (Gleichaltrige) und die Anforderung (Lernen in Gruppen) unterscheiden sich dabei naturgemäss von den Möglichkeiten des familiären Umfeldes.

Diese aufgrund ihrer Diagnostik und Lebensrealität ausgewählten drei bis sechs Kinder besuchen für eine gewisse Zeit die Therapiegruppe. Diese versteht sich als Ergänzung des Einzelsettings. Es sind diejenigen Kinder dazu eingeladen, welche bereits mindestens eine Phase Einzeltherapie besucht haben.

Geleitet wird die Gruppe durch zwei Logopädinnen. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die pragmatisch-kommunikative Ebene. Die Kinder sollen im therapeutischen Umfeld Kommunikations- und Interaktionsmuster erfahren und erleben. Die Therapeutinnen fördern und begleiten die individuell initiierten Kontakte von Kindern zu Kindern.

Das Angebot versteht sich nicht als Sprachförderangebot und ist auch keine Spielgruppe. Die Therapiegruppe ist ein logopädisches Angebot, welches sich als Brücke an der Schnittstelle von der Einzeltherapie zur Spielgruppe oder zum Kindergarten positioniert.

Fütter- und Essstörung
Das Angebot richtet sich an Kinder mit Fütter- bzw. Essstörungen und deren Eltern. Unter Fütter- und Essstörungen versteht man Probleme bei der Nahrungsauf­nahme, die mehr als 1 Monat anhalten und für die Kinder und deren Eltern zur Belastung werden (Fütterstörung im frühen Kindesalter ICD-10 F98.2). Sie können verschiedene Entstehungsbedingungen haben. Die Therapie orientiert sich an den theo­retischen und methodischen Grundlagen des Kinderspitals Zürich. Diese sind interdisziplinär und multidimen­sional konzipiert.

Ziel der Intervention ist, das Essverhalten zu erleichtern und zu verbessern. Dies bedingt eine engmaschige Elternberatung, sowie Anleitung und Begleitung. Diese findet zu Beginn im Rahmen von Hausbesuchen statt und wird je nach Bedarf in der Praxis fortgesetzt.

Praxisalltag

Aufnahmeprocedere
In der Praxis für kleine Kinder ist eine Therapeutin für das Ressort administrative Aufnahme von Kindern und die Organisation der Therapieplätze zuständig (Akquisition/ Koordination). Nach Eingang einer Anmeldung durch die Abklärungsstellen nimmt sie mit den Eltern telefonisch Kontakt auf und vereinbart mit ihnen das weitere Vorgehen. Die Eltern erhalten anschliessend von der behandelnden Logopädin eine Informationsbroschüre mit Lageplan, eine schriftliche Bestätigung der vereinbarten Termine, ein Anmeldeblatt und einen Anamnesebogen zugeschickt.

Beginn der Therapie
Der erste Termin des Kindes wird durch ein Gespräch mit den Eltern ergänzt. Darin werden der therapeutische Ansatz erläutert und die ersten Therapieziele besprochen. Zudem werden die Bezugspersonen über Datenschutz und die Schweigepflicht der Therapeutinnen informiert sowie um Erlaubnis gebeten, den Kinder-/ Hausarzt über den Beginn der Therapie zu informieren und bei Bedarf mit weiteren Fachpersonen, der KiTa- und/oder Spielgruppenleitung Kontakt aufnehmen zu können. Weiter wird um Erlaubnis nachgesucht, das Kind zur Qualitätssicherung (Intervision/ Supervision) filmen zu dürfen. Die Einverständniserklärung erfolgt schriftlich und wird in den Kinderakten aufbewahrt. Die Eltern können Ihre Zustimmung jederzeit widerrufen. Weiter werden die Eltern auf die Vorgehensweise für die Erstellung der Transportkostenrechnung hingewiesen.

Therapieplanung
Ausgehend von den diagnostischen Erkenntnissen und dem Entwicklungsalter des Kindes bezüglich der spracherwerbsbestimmenden Prozesse, werden die Ziele für die Therapiephase festgelegt. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit den Bezugspersonen, indem deren Erwartungen an Therapie und Fachperson abgeholt werden, ebenso wie die erwarteten bzw. erwünschten Veränderungen bezüglich der kindlichen Fähigkeiten.

Für die konkrete Umsetzung richtet sich die Aufmerksamkeit der Therapeutin ganz auf die Ressourcen des Kindes, seine Interessen und Neigungen: In Beziehung treten, Erfahrungen gemeinsam erleben und teilen können, kooperieren und sich austauschen wollen, gehören zu den Hauptaufgaben und bilden ihrerseits wieder die Grundlage für weitere sprachliche Entwicklungsschritte. Auf dieser Basis wird die Therapie zielgerichtet gestaltet.

Durchführung
Die Therapien werden zweimal wöchentlich durchgeführt (55 Minuten, inkl. Begrüssung und Verabschiedung). Diese Intensität erlaubt den Aufbau einer verlässlichen Beziehung zwischen Kind und Therapeutin. Bei Kindern, die bereits eine oder mehrere Therapiephasen absolviert haben oder aufgrund der familiären Situation, kann die Intensität gegebenenfalls auf einen Termin pro Woche reduziert werden.

Die Kinder sind in der Regel ohne ihre Bezugspersonen im Therapiezimmer und bewältigen damit einen wesentlichen Schritt in Richtung Selbständigkeit. Benötigt das Kind die Anwesenheit seiner Bezugspersonen, begleitet und unterstützt die Therapeutin den Loslösungsprozess.

Gearbeitet wird über das Spiel im Einklang mit dem kantonalen Fachkonzept ‚Frühe Sprachbildung’: „Bildungs­pro­zesse in der frühen Kindheit sind immer an konkrete, alltägliche Situationen des Kindes gebunden. Sie sind eingebettet in die Alltagserfahrung und unmittelbare Lebenswelt des Kindes.“ (Bildungsdirektion Kanton Zürich 2017,S. 7). Die Therapeutin orientiert sich an den Interessen des Kindes und unterstützt es im Erwerb erfolg­reicher Kommunikationsstrategien. Dabei stehen der Wunsch, mit dem Gegenüber in Kontakt zu treten, der Aufbau von Vorstellungen und das Verstehen von Sprache im Vordergrund.

Phasenmodell
Die Therapie wird in der Regel zweimal wöchentlich in Phasen von drei bis vier Monaten durchgeführt. Hat das Kind den therapeutisch angestrebten Entwicklungsschritt vollzogen und/oder ist eine Blockade aufgelöst, können Kind und Eltern mit den neuen Errungenschaften Erfahrungen sammeln (vgl. Abschnitt Haltung). Die Therapeutin bleibt in dieser Phase im Hintergrund, steht den Bezugspersonen jedoch bei Bedarf zur Verfügung. Nach der etwa dreimonatigen Therapiepause nimmt die Logopädin mit den Eltern Kontakt auf und vereinbart bei Bedarf einen Kontrolltermin.

Die Ergebnisse der Untersuchung werden mit den Eltern besprochen. Bei Bedarf wird eine nächste Therapiephase eingeleitet oder aber eine weitere Kontrolluntersuchung nach Ablauf von drei Monaten vereinbart. Können die angestrebten Veränderungen im Verlauf der ersten drei bis vier Monaten nicht erreicht werden, wird die Therapiephase in Absprache mit den Eltern verlängert.

Gespräche mit den Bezugspersonen
Jede Therapie beginnt mit einer telefonischen und schriftlichen Vorinformation der Eltern. In der ersten Therapie­stunde werden das weitere Vorgehen besprochen und gegenseitige Erwartungen geklärt. Anschliessend werden die Eltern innerhalb der ersten vier Wochen zu einem Gespräch eingeladen, in welchem die ersten Erfahrungen geteilt, die Anamnese vertieft, aktuelle Fragen und der weitere Verlauf besprochen werden. Im Verlauf der Therapiephase finden mindestens zwei Elterngespräche statt, nach Bedarf werden diese durch Gespräche mit weiteren involvierten Fachpersonen ergänzt.

Abschluss
Verfügt ein Kind über genügend gute Fähigkeiten und Strategien, um mit anderen Menschen erfolgreich zu kommunizieren, wird die Therapie abgeschlossen. Der Abschluss wird mit den Eltern besprochen und die zuständigen Stellen werden schriftlich informiert.

Benötigt das Kind weitere Unterstützung, werden im Rahmen eines Standortgespräches der Bedarf mit den Eltern diskutiert und die notwendigen Schritte unternommen (Anmeldung Logopädie, IF, Sonderschulung etc.).

Vernetzung
Die Mitarbeitenden der Praxis für kleine Kinder arbeiten vernetzt. Enge Kooperation wird angestrebt, insbesondere mit den Abklärungsstellen, den Kinder- und Hausärzten, der Früherziehung, der Ergotherapie, den regionalen Kinder- und Jugendhilfezentren, der Fachstelle Frühförderung so wie mit den abnehmenden Stellen der Volksschule.

Qualitätssicherung

Die Praxis für kleine Kinder versteht sich als lernende Organisation. Die Arbeit wird laufend auf ihre Wirksamkeit überprüft, die Eltern werden in diese Prozesse einbezogen, der Weiterentwicklung und der Zufriedenheit der Mitarbeitenden wird grosse Beachtung geschenkt. Die Praxis stützt sich bei der Qualitäts­überprüfung und –entwicklung auf die Richtlinien des Deutschschweizer Logopäden- und Logopädinnen­verbandes (DLV).

Erreicht werden diese Vorgaben durch folgende Instrumente:

Einarbeitungsphase (Probezeit) für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Wöchentlich wird ein fixer Gesprächstermin zwischen Mitarbeiterin und fachlicher Leitung für die Besprechung der Therapiekinder vereinbart. Dieser Modus gilt während der Probezeit von drei Monaten. Am Ende der Probe­zeit findet ein Auswertungsgespräch statt. Dieses wird dokumentiert und die Entwicklungsziele der Mitar­beite­rin/des Mitarbeiters werden festgehalten.

Während der Probezeit kann die fachliche Leitung jederzeit eine Hospitation anordnen oder die Therapeutin kann eine Hospitation verlangen.

Logopädische Therapien nach Festanstellung

Hospitationen
Gegenseitige Hospitationen finden nach Bedarf statt. Die Termine werden individuell vereinbart und sind eine Holschuld. Anschliessend findet eine mündliche Besprechung statt.

Berichte
Alle Berichte werden von der fallführenden Mitarbeiterin verfasst und von der fachlichen Leitung gegengelesen und mitsigniert. Diese Regelung gilt über die Probezeit hinaus und ist für alle Mitarbeitenden verbindlich.

Intervision
Mindestens 2x jährlich findet eine Intervision statt. Es nehmen alle Mitarbeitenden der Praxis inklusiv der fachlichen Leitung an der Intervision teil.

Supervision unter externer Leitung
Mindestens 2x jährlich findet eine fallbezogene Supervision unter externer Leitung statt, vorzugsweise einer Fach­person aus der Kinderpsychiatrie/ -psychologie. Diese Person wird in Absprache mit dem Team bestimmt.

Supervision intern
Die Mitarbeitenden können jederzeit kurzfristig eine Fallbesprechung bzw. Supervision durch die fachliche Leitung in Anspruch nehmen.

Retraite
Es wird angestrebt, dass 1x jährlich eine Retraite durchgeführt wird. Es nehmen alle fest angestellten Mitar­beitenden der Praxis für kleine Kinder daran teil. Es können sowohl fachliche wie teambezogene Fragestellungen bearbeitet werden. Den Entscheid über die Inhalte fällt die Geschäftsleitung in Absprache mit der fachlichen Leitung und dem Team.

Teamsupervision
Bei Bedarf (bspw. Unstimmigkeiten im Team, Fragen der Organisationsentwicklung) zieht die Geschäftsleitung eine(n) externe(n) Supervisor/in bei. Dies erfolgt im Einverständnis mit der fachlichen Leitung und in Absprache mit den Mitarbeitenden.

Aktenführung / Datenschutz

In den Akten der Kinder werden sensible Daten gemäss geltendem Recht gesammelt. Alle Unterlagen werden mit Sorgfalt behandelt und aufbewahrt. Zur Sorgfaltspflicht gehört ebenso, dass Akten sicher archiviert und vor dem Einblick durch Unberechtigte geschützt sind.

Berichte und Informationen werden nur mit Einverständnis der Eltern an Dritte weitergeleitet.

Für jedes aufgenommene Kind wird ein schriftliches Dossier eröffnet. Dieses umfasst alle das Kind betreffenden schriftlichen Unterlagen:

  • Anmeldung zur logopädischen Therapie
  • Personalblatt
  • Anamnesebogen
  • Verlaufsprotokoll
  • Einwilligung zum Filmen und Fotografieren
  • Berichte
  • Gesprächsprotokolle

Die Dossiers werden während der Therapiephase von der zuständigen Logopädin geführt und verwaltet. Das Verlaufsprotokoll kann von Hand oder elektronisch verfasst werden. Es werden keine Schattenakten angelegt. Nach Abschluss der Therapie werden die Dossiers archiviert. Den Mitarbeitenden steht ein Handbuch (physisch) sowie ein elektronischer Ordner zur Verfügung, in welchem die Abläufe festgehalten und alle (Kopier-) Vorlagen eingeordnet sind.

Ergänzend dazu wird von der Praxisadministration ein elektronisches Dossier eröffnet. In diesem werden die statistischen Daten festgehalten sowie die kindsbezogenen Leistungen erfasst und abgerechnet.

Datenschutz
Die Kinderdossiers bleiben stets in der Praxis. Sie werden in einem abschliessbaren Schrank im Büro auf­be­wahrt. Die Eltern haben jederzeit das Recht, das Dossier ihres Kindes einzusehen und über deren Weitergabe zu bestimmen. Nach Abschluss der Therapie werden die Dossiers im Archiv verwahrt, zu welchem nur die Mitar­beitenden der Praxis Zugang haben.

Literatur

Bildungsdirektion Kanton Zürich (2017): Fachkonzept „Frühe Sprachbildung“

Dürmüller, C. (2014): „Und jetzt will ich sprechen lernen!“. Die Bedeutung des Selbstkonzepts für die Sprachentwicklung. In: Zollinger B. (Hrsg): Frühe Spracherwerbsstörungen. Kleine Kinder verstehen und ihre Eltern begleiten (179 – 200). Bern, Stuttgart, Wien: Haupt

Schnider, M. (2016): Prüfung der Testgütekriterien des Beratungsverfahrens ‚TRI’. Unveröffentlichte Masterarbeit LMU München

Zollinger, B. (1995, 9. Auflage 2014): Die Entdeckung der Sprache. Bern, Stuttgart, Wien: Haupt

Zollinger, B. (2010): Die Entdeckung der Sprache. Entwicklungsprozesse, Störungen, Untersuchung, Beurteilung. Pädiatrie up2date 3: 279 – 294

Zollinger, B. (2014a): Die entwicklungspsychologische Sprachtherapie mit kleinen Kindern. Sprache – Stimme – Gehör,38: 163 -166

Zollinger, B. (2014b) Triadische Beziehungen und Spracherwerbsstörungen: ein neues Konzept für die Früh­erfassung. In: Zollinger B. (Hrsg): Frühe Spracherwerbsstörungen. Kleine Kinder verstehen und ihre Eltern begleiten (71-93). Bern, Stuttgart, Wien: Haupt

Kontakt

Praxis für kleine
Kinder GmbH
Pionierstrasse 10
CH-8400 Winterthur

Tel +41 52 213 68 46
E-Mail