KONTAKT

Zentrum für kleine Kinder
Pionierstrasse 10
CH-8400 Winterthur
Tel. 0041 52 213 68 46
Fax 0041 52 213 68 47
zentrum(at)kinder(dot)ch

Häufig gestellte Fragen.


Ab welchem Alter kann ich mein Kind für die logopädische Abklärung anmelden?

Eine Abklärung ist angezeigt,

  • wenn das Kind mit 2 – 3 Jahren nur einzelne Wörter spricht,
  • wenn es mit 3 – 4 Jahren sehr schwer verständlich spricht,
  • wenn es Mühe hat, Sprache zu verstehen,
  • wenn es stark stottert,
  • wenn es in vielen Situationen verstummt,
  • wenn es lange Zeit in seiner Entwicklung stagniert oder
  • wenn die Eltern besorgt sind in Bezug auf die Sprachentwicklung ihres Kindes.

Kann ich mein Kind selber für eine logopädische Abklärung anmelden?

Dies ist von Kanton zu Kanton verschieden. Im Kanton Zürich muss die Anmeldung zur Abklärung durch den behandelnden Arzt/die behandelnde Ärztin (Kinder-, Haus- oder Facharzt/ärztin) an eine der beiden vom Kanton beauftragten Abklärungsstellen erfolgen.

Abklärungsstellen Kanton Zürich
Bezirke Affoltern, Dielsdorf, Dietikon, Hinwil, Horgen, Meilen, Uster und Stadt Zürich

Kinderspital Zürich
Abteilung Logopädie-Pädoaudiologie
Steinwiesstrasse 75
8032 Zürich

Tel. 044 266 72 00
Fax 044 266 79 88

Email: sekretariat.logo-paedo(at)kispi.uzh(dot)ch

Anmeldeformular für Sprachabklärungen:
www.kispi.uzh.ch (unter suchen und finden Stichwort „Logopädie Anmeldung“ eingeben)

Bezirke Andelfingen, Bülach, Pfäffikon und Winterthur

Kantonsspital Winterthur
Kinderklinik
Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)
Abteilung Logopädie-Pädoaudiologie
Brauerstrasse 15
Postfach 834
8401 Winterthur

Tel. direkt 052 266 37 00
Tel. Sekretariat 052 266 37 01
Fax 052 266 35 09

Email: logospz(at)ksw(dot)ch

www.ksw.ch (unter suche Stichwort „Logopädie Anmeldung“ eingeben)

Für die übrigen Kantone gelten unterschiedliche Bestimmungen. Auskunft geben die Schullogopädinnen und –logopäden der Wohngemeinde.


Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Erfolgt die Abklärung über die vom Kanton Zürich zugelassenen Stellen entstehen für die Eltern keine Kosten. Wird ein Therapiebedarf festgestellt, stellt der Kanton eine Kostengutsprache aus und übernimmt damit die Finanzierung der Therapie. Reisespesen werden ebenfalls übernommen.

Auch hier gelten unterschiedliche Vorgehensweisen, je nach Kanton. Grundsätzlich ist die Therapie jedoch kostenlos.


Wie lange muss ich warten, bis das Kind abgeklärt wird?

Im Anschluss an die ärztliche Anmeldung muss die Abklärung innerhalb von 8 Wochen erfolgen. Ist eine Therapie angezeigt, kann es nochmals ein paar Wochen dauern, bis ein Therapieplatz zur Verfügung steht.


Kann ich mein Kind auch anmelden, wenn es kurz vor dem Kindergarteneintritt steht oder bereits im Kindergarten ist?

Tritt das Kind im August in den Kindergarten/Grundstufe ein, muss die ärztliche Anmeldung für die logopädische Abklärung bis zum 30. April erfolgen. Anschliessend ist die Logopädin/der Logopäde der Wohngemeinde zuständig. Hat die logopädische Therapie vor dem Kindergarten-/Grundstufeneintritt begonnen, muss sie spätestens Ende Kalenderjahr abgeschlossen bzw. an die logopädischen Stellen der Schule weitergewiesen werden.



Kann ich die Therapiestelle selbst bestimmen?

Im Kanton Zürich ist dies grundsätzlich möglich. Die logopädischen Abklärungsstellen führen Listen der vom Kanton zugelassenen Therapeutinnen und Therapeuten. Zudem finden Sie Informationen zu den einzelnen Praxen auf der Homepage des Berufsverbandes.


Wie gehe ich vor, wenn ich eine Abklärung ohne ärztliche Überweisung wünsche?

Logopädische Abklärungen auf privater Basis sind möglich (vgl. Standortbestimmung). Die Kosten gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten. Wird ein Therapiebedarf festgestellt, muss der offizielle Weg beschritten werden (vgl. Kann ich mein Kind selber für eine logopädische Abklärung anmelden?). Die offizielle Abklärung entfällt, wenn die Eltern die Kosten für die Therapie übernehmen. Diese richten sich nach den Tarifvorgaben des Kantons Zürich.


Wo kann ich mich über die Sonderpädagogik im Frühbereich im Kanton Zürich informieren?

Alle Informationen, auch die gesetzlichen Grundlagen, sind über folgenden Link abrufbar: http://www.lotse.zh.ch/pages/500041/