Abklärungsverfahren im Kanton Zürich
Auf ärztliche Zuweisung (Kinder-/Hausarzt) führen die kantonalen Abklärungsstellen am Kantonsspital Winterthur und am Kinderspital Zürich Erstabklärungen durch und beantragen die Finanzierung einer allfälligen Therapie. Die Abklärungskosten gehen zu Lasten des Kantons (AJB, Abteilung Sonderpädagogik Frühbereich).

Private Abklärungen
Für Eltern besteht weiterhin die Möglichkeit ihr Kind direkt zur Abklärung am Zentrum für kleine Kinder anzumelden. Für die Abklärung, den ausführlichen Bericht und Beratung der Eltern wird ihnen ein Kostenbeitrag von CHF. 630.- in Rechnung gestellt.
Seitens der Krankenkasse besteht keine Beitragspflicht.

Anmeldung
Schriftlich:  Zentrum für kleine Kinder, Pionierstrasse 10, 8400 Winterthur

Telefonisch:  052 213 68 46

Fax:  052 213 68 47

E-Mail:  zentrum(at)kinder.ch

Termine / Dauer einer Abklärung
Der Abklärungstermin wird individuell vereinbart und dauert 1 1/2 - 2 Stunden.